Rettungsgasse

Bei einem Unfall können Minuten, oft sogar Sekunden über Leben und Tod entscheiden.

Bei Stau müssen sich die Einsatzkräfte ihren Weg oft erst durch blockierte Spuren oder über Pannenstreifen bahnen – kostbare Zeit geht verloren.

Mit der Rettungsgasse sorgen Sie für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.

Einsatz- und Bergungsfahrzeuge gelangen schneller und sicherer an den Unfallort, Verletzte werden rascher versorgt, Aufräumarbeiten beginnen eher und der Stau löst sich einfacher wieder auf.

Bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet und offen gehalten werden.

Bilden Sie sofort bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen und machen Sie den Weg frei um Leben zu retten!

 

Was tun?

Bilden Sie die Rettungsgasse so wie in den folgenden Abbildungen:

  • Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit das Heck Ihres Fahrzeugs nicht in die Rettungsgasse hineinragt.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zum vorderen Fahrzeug, um rangieren zu können.
  • Halten Sie die Rettungsgasse offen, bis der Verkehr wieder rollt da nicht alle Fahrzeuge der Hilfsdienste gleichzeitig durchfahren.

 

Die Rettungsgasse darf nur von Hilfsfahrzeugen mit Lichtzeichen respektiv Tonsignalen befahren werden:

  • Rettungsdienste;
  • Feuerwehr;
  • Polizei;
  • Abschlepp- und Bergungsdienste;
  • Absicherungs- und Säuberungsfahrzeuge der Autobahn- und Straßenbauverwaltung.
 

Richtiges Verhalten

auf Strassen und Autobahnen bei 2 Fahrsteifen in eine Richtung

  • auf dem linken Farhstreifen: fahren Sie so weit wie möglich nach links
  • auf dem rechten Fahrstreifen: weichen Sie so weit wie möglich nach rechts aus - auch auf den Pannenstreifen
 

 

auf Strassen und Autobahnen bei 3 Fahrsteifen in eine Richtung

  • auf dem linken Fahrstreifen: fahren Sie so weit wie möglich nach links
  • auf dem mittleren und rechten Fahrstreifen: weichen Sie jeweils so weit wie möglich nach rechts aus - auch auf den Pannenstreifen
 

innerorts, auf Straßen mit einer Fahrbahn je Richtung

  • auf Straßen mit einer Fahrbahn je Richtung: jeweils an den rechten Fahrbahnrand fahren
 

an Ampelanlagen

  • bei Rot: möglichst nah an den rechten Fahrbahnrand fahren - falls erforderlich, vorsichtig Haltelinien so weit überfahren bis das Einsatzfahrzeug vorbeifahren kann
  • bei Grün: an den rechten Fahrbahnrand fahren und die Hilfskräfte vorbeilassen
 

 

ZUR ERINNERUNG:
Bei Zusammenführung von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur: Reißverschluss-System umsetzen!

 

Wichtig!

In Luxemburg ist die Rettungsgasse Pflicht.

Die Missachtung dieser Vorschrift auf der Autobahn wird mit einer Geldbuße von 145,- Euro und einem Abzug von 2 Punkten auf dem Punkteführerschein bestraft.

Außerhalb der Autobahn kostet dieses Vergehen 74,- Euro.

(Art. 137 und 156 im "Code de la Route")

 

BEI STAU : RETTUNGSGASSE !

Dernière mise à jour